Ansäuerung 2015
Informationen
Hohe pH Werte wie sie im Heurigen Jahr ohne Ansäuerung vorkommen erhöhen das Risiko von spontanem Säureabbau und ungewollten mikrobiologischen Veränderungen.
Die Ansäuerung im Most soll den pH- Werte auf unter 3,5 absenken.
Durch den herabgesetzten pH Wert werden das Risiko von Fehlgärungen und durch Mikroorganismen erzeugte Fehltöne minimiert.
Mit den bis zum Jungweinstadium maximal erlaubten 1,5 g/l Weinsäure lässt sich der pH-Wert um ca. 0,3 absenken.
Die herkömmliche Säuremessung gibt keinen Aufschluss über den vorhandenen pH-Wert.
Die Säuerung bis zur Höchstmenge von 1,50 g/l ausgedrückt in Weinsäure darf durchgeführt werden bei:
Die Säuerung bis zur Höchstmenge von 2,50 g/l, ausgedrückt in Weinsäure je Liter, darf durchgeführt werden bei:
Zulässig ist die Säuerung mit
Milchsäure hat den Vorteil, dass Sie mikrobiologisch stabil ist und zu keinerlei Kristallausscheidungen im späteren Endprodukt führt.
Wichtig:
Die Säuerung und die Anreicherung ein und desselben Erzeugnisses schließen sich aus; Traubenmost, teilweise gegorener Traubenmost und Jungwein gelten jedoch nicht als dasselbe Erzeugnis.
Dementsprechend sind die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung des Jungweines zulässig. Im Fall eines gesäuerten Mostes darf die Anreicherung erst nach Gärbeginn und bei einem angereicherten Most die Säuerung erst in einem späteren Stadium erfolgen.
Für genaue Analysen und weitere Fragen zum Thema Ansäuerung stehen die Berater der Lagerhaus Wein- und Obstbaustandorte gerne zur Verfügung.
Die Ansäuerung im Most soll den pH- Werte auf unter 3,5 absenken.
Durch den herabgesetzten pH Wert werden das Risiko von Fehlgärungen und durch Mikroorganismen erzeugte Fehltöne minimiert.
Mit den bis zum Jungweinstadium maximal erlaubten 1,5 g/l Weinsäure lässt sich der pH-Wert um ca. 0,3 absenken.
Die herkömmliche Säuremessung gibt keinen Aufschluss über den vorhandenen pH-Wert.
Die Säuerung bis zur Höchstmenge von 1,50 g/l ausgedrückt in Weinsäure darf durchgeführt werden bei:
- Frischen Weintrauben
- Traubenmost und teilweise gegorenem Traubenmost
- Jungwein
Die Säuerung bis zur Höchstmenge von 2,50 g/l, ausgedrückt in Weinsäure je Liter, darf durchgeführt werden bei:
- Weinen
Zulässig ist die Säuerung mit
- L-Weinsäure (z.B. PREZISO Weinsäure E334)
- L- oder D-Äpfelsäure (z.B. PREZISO Äpfelsäure E296)
- Milchsäure (z.B. PREZISO Milchsäure E270)
Milchsäure hat den Vorteil, dass Sie mikrobiologisch stabil ist und zu keinerlei Kristallausscheidungen im späteren Endprodukt führt.
Wichtig:
- 125 ml/hl oder 150 g/hl einer 80%igen Milchsäure entsprechen einer Säuerung um 1 g/l berechnet als Weinsäure.
Die Säuerung und die Anreicherung ein und desselben Erzeugnisses schließen sich aus; Traubenmost, teilweise gegorener Traubenmost und Jungwein gelten jedoch nicht als dasselbe Erzeugnis.
Dementsprechend sind die Anreicherung von Traubenmost und die nachfolgende Säuerung des Jungweines zulässig. Im Fall eines gesäuerten Mostes darf die Anreicherung erst nach Gärbeginn und bei einem angereicherten Most die Säuerung erst in einem späteren Stadium erfolgen.
Für genaue Analysen und weitere Fragen zum Thema Ansäuerung stehen die Berater der Lagerhaus Wein- und Obstbaustandorte gerne zur Verfügung.